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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Fotostudios Lena Weinberg
I. Allgemeines
§ 1. Die Lieferungen Leistungen und Angebote der Frau Weinberg erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. Durch eine Bestellung oder Buchung erkennt der Käufer (Kunde) die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
II. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine   Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
7. Die Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.Â
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.Â
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2 . Die Dateien werden, sofern nicht anders vereinbart, max. 3 Monate für die Nachbestellungen aufbewahrt.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers bzw. Kunden falls die Sendung nicht versichert versendet wurde. Die Kosten sind vom Auftraggeber bzw. vom Kunden zu tragen. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
V. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.Â
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
VII. Sonstiges
§ 1. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Bilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Bilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
§ 2. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann der Fotograf eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten.
§ 3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
§ 4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 5. Bestellungen werden nach telefonischer Rücksprache bzw. nach schriftlicher Bestellung via FAX, e - Mail oder Brief durch Lena Weinberg bearbeitet. Bei einem Auftragswert bis zu 150,00 € berechnen wir 5,00 € Versandkosten (versicherter Versand + Verpackung).
§ 3. Für Auslandslieferungen berechnen wir für Porto und Verpackung nach Gewicht und spezifischen Erfordernissen. Auslandssendungen nur gegen Vorkasse. Für alle Vertragsverhältnisse mit ausländischen Kunden gilt Deutsches Recht. Gerichtsstand - Dortmund.
§ 5. Rücksendungen sind nur nach vorheriger Absprache und aus berechtigten Gründen innerhalb von 8 Tagen möglich.
Beanstandungen und offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Fotografien schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Produkte sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befanden, zur Besichtigung durch den Beauftragten von Lena Weinberg bereit zu halten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jeden Gewährleistungsanspruch gegenüber Lena Weinberg aus. Bei berechtigter Beanstandung behalten wir uns vor unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers, auszutauschen, Ersatz zu liefern oder Gutschrift zu erteilen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung oder wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Rücksendungen sind grundsätzlich freizumachen. Unfrei zurückgesandte Produkte werden nicht angenommen.
§ 6. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Den Käufern ist bekannt, dass bei den vom Verkäufer versandten Produkten Farb-, Druck- und Reproduktionsabweichungen vorkommen können und sich Lena Weinberg Irrtümer, Preis- und Produktveränderungen vorbehält. Diese berechtigen nicht zu Gewährleistungsansprüchen. Die Preise für den Inlandversand enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sie gelten zuzüglich zu den genannten Preisen und den Versandkosten. Lena Weinberg ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.
§ 7. Der Versand erfolgt durch die Deutsche Post AG; DPD oder GLS. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport auszuführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von Lena Weinberg oder die seiner Beauftragten verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von Lena Weinberg oder seiner Beauftragten unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.
§ 8. Bei beschädigter Sendung, ob außen oder innen, ist das Transportunternehmen haftbar. Sollte so etwas eintreten ist sofort eine Bestätigung des Schadens durch die Post oder Spedition einzuholen und bei Lena Weinberg einzureichen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Für unversichert verschickte Ware übernehmen wir keine Haftung, versicherter Versand ( Paket ) nur nach Absprache und Unkostenbeteiligung .
§ 9. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotografien und Fotoprodukte Eigentum von Lena Weinberg; die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig.
§ 10. Alle Fotografien, Fotoprodukte, Schriften, Layouts, Logos und Merchandising - Produkte unterliegen weltweitem Urheberrecht (COPYRIGHT) von Lena Weinberg“ FOTOSTUDIO WEINBERG“, “ STARSHOOTING“. Diese Rechte sind geschützt. Die Einhaltung wird ständig überprüft und die Verstöße werden systematisch verfolgt. Lena Weinberg ist in allen Fällen von Verstößen zur Wahrung seines COPYRIGHTS berechtigt und verlangt Schadenersatz. Alle verkauften Produkte sind entsprechend der bei der Lieferung beigelegter Dokumentation oder der Kennzeichnung der Fotografien und/oder Produkte limitiert. Jeder Nachdruck oder jede Vervielfältigung egal zu welchen Zwecken stellt einen schweren Verstoß gegen die COPYRIGHTS dar. Für solche Fälle wird eine sofortige Konventionalstrafe in Höhe von mindestens 7.600.00 € erhoben; weitergehende Schadenersatzansprüche sind vorbehalten.
§ 11. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Dortmund. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die ihrem Sinn in rechtlicher und wirtschaftlicher Beziehung der unwirksamen am nächsten kommt.
§ 12. Buchung des Photographen ( Atelier ). Terminänderungen oder Stornierungen sind bis spätestens 72 Stunden vor Beginn des Shootings per Einschreiben bekannt zu geben. Andernfalls wird in der Höhe des gebuchten Aufwandes eine Aufwandentschädigung (Verdienstausfall ) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch insbesondere bei Buchung mit Make-up, Hairstyling, Catering oder Locationmiete etc..
§ 13. Das Fotomaterial ( Negative, Dias od. Digitaldaten u.s.w. ) bleiben unser Eigentum, es sei den es wird gesondert anderes vereinbart. Veröffentlichung unserer Arbeiten nur nach Absprache ( Genehmigung ) und sichtbarer Nennung des Bildnachweises der Frau Lena Weinberg“ STARSHOOTING STUDIO“ siehe hierzu § 16.
§ 14. Bei Überlassung der Bildrechte von Arbeiten des Studios STARSHOOTING, egal welcher Art ( Auftragsproduktionen, Arbeiten vom Stock, Prints, digitale Form u.s.w. ) geschieht dies ohne Genehmigung des Wiederverkaufes. Es sei denn anderes wurde schriftlich vereinbart.
§ 15. Zusendung von Bildmaterial sei es in Negativ, Dia oder Digitalform : Wir übergeben unsere Arbeiten in die Verantwortung und Obhut des Empfängers .d.h. jeglicher Schadensersatz durch Blockierungskosten, Beschädigung oder Zerstörung / Verlust ist durch den Empfänger zu bezahlen. a. Blockierungskosten bei Überschreitung der Rückgabefristen pro Tag / Bild 1,00 €. b. Leichte Beschädigung die eine weiter Verwendung erlaubt ab 100 € pro Bild. c. Starke Beschädigung, der eine beschränkte Weiterverwendung erlaubt ab 300 € pro Bild. d. Verlust / Zerstörung ab 500 € pro Bild.
§ 16. Bildnachweis: Der Bildquellennachweis - Urhebervermerk nach § 13 UrhG und Agenturvermerk entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen - wird grundsätzlich am jeweiligen Bild verlangt und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum jeweiligen Beitrag bestehen kann. Unterlassener Bildquellennachweis: plus 100% des Honorars (bestätigt durch Rechtsprechung).
§ 17. Gutscheine sind ab Erwerb maximal 6 Monate gültig. Gegen Gebühr kann die Gültigkeitsdauer auf maximal 12 Monate verlängert werden. Innerhalb des gesetzlichen Widerrufszeitraumes kann ausschließlich der Käufer den Kaufpreis gegen Vorlage des Original-Gutscheines zurückbekommen, sofern die Leistung noch nicht in Anspruch genommen wurde. Eine Barauszahlung des Gutscheines ist nach Beendigung des gesetzlichen Widerrufszeitraumesnicht nicht möglich.
VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
IX. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, Bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto - Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
X. Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Bildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Bilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
XI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie die Deutschen und Internationalen Schutzrechte für das COPYRIGHT

